Beschwerdekonzept

Konzept zur Beschwerderegelung

 

"Die Menschen stärken und die Sachen klären" (Hartmut von Hentig)

 

1. Grundsätzliches

Der angemessene Umgang mit Beschwerden ist ein wichtiger Bereich des Schulprogramms und spiegelt das gelebte Schulethos wieder. Er sorgt für Akzeptanz und Attraktivität der Schule. Beschwerden sind als Frühwarnsystem zu sehen, um Probleme im Hinblick auf die Qualität von Schule und im Hinblick auf die Interaktion zwischen denen am Schulleben Beteiligten rechtzeitig erkennen und bearbeiten zu können.

Beschwerdestrukturen sind Instrumente für eine ernst gemeinte Partizipation. Sie unterstützen den wertschätzenden Umgang aller Schulmitglieder und geben besonders auch Schülerinnen und Schülern ein Instrument in die Hand, sich Hilfe bei Grenzverletzungen zu holen (Prävention).

Der angemessene Umgang mit Beschwerden zeigt sich darin, dass sich der Beschwerdeführer und die betroffene Instanz in gegenseitiger Achtung, Respekt und Wertschätzung gegenüberstehen und gemeinsam nach Lösungen suchen.

Die Schulleitung bearbeitet und bescheidet die Beschwerden, die die Grundschule Ehmen-Mörse betreffen. Das Regionale Landesamt nimmt sich ausschließlich der Beschwerden über die Schulleitung an und überprüft außerdem die Einrichtung und die Qualität des innerschulischen Beschwerdemanagements. 

 

2. Wer darf sich beschweren?

  • Schülerinnen und Schüler
  • Eltern
  • Lehrkräfte
  • pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • sonstige Beschäftigte

 

 

3. Worüber darf man sich beschweren?

Über alles aus dem schulischen Kontext

Schülerinnen und Schüler dürfen sich auch bei außerschulischen Problemen Unterstützung holen.

 

4. Beschwerdeweg

Für die Grundschule Ehmen-Mörse wird folgender Beschwerdeweg festgelegt:

 

 

Wer?

niederschwellig

2. Stufe

3. Stufe

1

Schülerinnen und Schüler 

Klassenlehrerin

Fachlehrerin

Klassenrat

Streitschlichter

Beratungslehrerin

Schulsozialarbeiterin

Schulleitung 

2

Eltern 

a) Klassenlehrerin/

    Fachlehrerin

Schulleitung

Regionales Landesamt

b) Elternvertretung der Klasseneltern

c) Beratungslehrerin/

Schulsozialarbeiterin 

Schulelternrat 

Schulleitung

Regionales Landesamt

3

Lehrkräfte,

päd. Mitarbeiterinnen,

sonst. Beschäftigte

Schulpersonalrat

Beratungslehrerin

Schulsozialarbeiterin

Schulleitung 

Bezirks-personalrat

 

Schulleitung und Elternvertretung informieren sich gegenseitig über eingehende Beschwerden und das Ergebnis der Bearbeitung. 

 

5. Dokumentation von Beschwerden

Beschwerden, die der Schulleitung zur Kenntnis oder zur Entscheidung vorgelegt werden, werden schriftlich festgehalten. Notiert werden:

  • Beschwerdeführer und Datum
  • Anlass und Inhalt der Beschwerde
  • Ziel der Beschwerde
  • Bearbeitung der Beschwerde (Aufklärung, gemeinsames Gespräch, Stellungnahme)
  • Vereinbarungen, Ergebnisse
  • Entscheidungen

 

Das Konzept zur Beschwerderegelung wurde auf der Gesamtkonferenz am 10.05.2023 beschlossen. Es soll regelmäßig evaluiert und fortgeschrieben werden.

 

M. Klages-Celik, 03.03.2023