Informationen über die Vorgehensweise des Gesundheitsamtes

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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

in Absprache mit dem Geschäftsbereich Schule der Stadt Wolfsburg und dem Gesundheitsamt habe ich heute folgende Informationen für Sie:

Das Gesundheitsamt prüft derzeit die Kontaktketten der infizierten Personen und beurteilt, ob und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Sobald sich das Gesundheitsamt einen Überblick verschafft hat und ggf. weitere notwendige Maßnahmen anordnet, werden Sie unverzüglich darüber informiert.

Unabhängig davon, ob es sich um einen Verdachtsfall oder einen bestätigten Coronafall handelt, werden die Maßnahmen unter Einbeziehung aller individuellen Umstände vom Gesundheitsamt festgelegt.

Sobald ein Verdacht vorliegt und ein Arzt/eine Ärztin einen Test durchführt oder eine Erkrankung mit Covid 19 feststellt, wird dies dem Gesundheitsamt gemeldet. Das Gesundheitsamt entscheidet über notwendige Maßnahmen und unterrichtet die Schule und den Schulträger darüber. Ob Tests durchgeführt oder (präventive) Quarantänemaßnahmen ausgesprochen werden, ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Die individuellen Umstände werden seitens des Gesundheitsamtes sorgfältig geprüft und individuelle Maßnahmen festgesetzt. Oberstes Ziel ist es, die Kontakte der betroffenen Person zu identifizieren und die Infektionsketten zu unterbrechen.

Liegt an einer Schule ein Coronafall vor, wird die Elternschaft der Schule seitens der Schulleitung informiert.

Parallel dazu werden vom Gesundheitsamt alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen getroffen, die zum Schutz der anderen Kinder und Lehrkräfte der Schule nötig sind und die für die Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus erforderlich sind.

Die Kriterien, nach denen ein Fall eingeschätzt wird, können zum Beispiel sein:

  • Handelt es sich um eine bestätigte Erkrankung?
  • Wann war das Kind zuletzt in der Schule?
  • Welche Kohorte ist betroffen?
  • War das Kind in der Inkubationszeit im Kontakt mit anderen Schüler:innen?
  • Gab es relevante Kontakte des Kindes, die im Falle einer Coronainfektion geeignet waren andere Personen anzustecken?
  • Wo fand der Kontakt statt? (geschlossene Räume, im Freien etc.)
  • Wurde bei dem Kontakt ein Mundnasenschutz getragen?

So unterschiedlich die Situationen sind, so unterschiedlich fallen auch die Maßnahmen aus. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht jeder Kontakt zu einer erkrankten Person automatisch dazu führt, dass alle betroffenen Personen aus dem Umfeld unter Quarantäne gestellt werden. Die Expert:innen des Gesundheitsamtes prüfen jeden einzelnen Verdachtsfall sorgfältig und treffen anschließend wohl abgewogene Entscheidungen.

Ebenfalls möchten wir um Verständnis bitten, dass nicht alle Eltern über jeden Schritt und jede verhängte Maßnahme informiert werden können. Es werden die Eltern informiert, deren Kinder von verhängten Maßnahmen betroffen sind.

Das Gesundheitsamt bittet Sie Nachfragen auf das mögliche Minimum zu reduzieren, um die Belastung der Kolleg:innen vor Ort so gering als möglich zu halten.

Auf den Internetseiten des Robert-Koch-Institutes finden Sie Hinweise darüber, wie die Inkubationszeiten verlaufen:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html

Auf diesen Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums finden Sie die aktuellsten Regelungen und weitere Informationen:

 

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule-neues-schuljahr-190409.html

 

Sollte Ihr Kind positiv getestet werden, erhalten Sie vom Gesundheitsamt alle für Sie relevanten Informationen zum weiteren Vorgehen. Aber auch alle anderen Eltern, deren Kinder negativ getestet wurden, bitten wir darauf zu achten, die Kontakte Ihres Kindes, Ihre eigenen Kontakte und die Ihrer Familie mit anderen Personen so weit wie möglich zu reduzieren.

Kommen Sie gut durch diese ungewisse Zeit! Ich hoffe, dass Sie und Ihre Kinder gesund bleiben!

Marion Klages-Çelik

Rektorin