Notbetreuung auch während der Osterferien

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Liebe Eltern,

das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat mit fachaufsichtlicher Weisung vom 19.03.2020 klargestellt, dass Kinder ab sofort in die Notbetreuung auch dann aufgenommen werden, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der unten aufgelisteten Berufsgruppen zu rechnen ist:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Außerdem wird eine Notbetreuung auch während der Osterferien stattfinden!

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