Schulvorstand

Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) sieht vor, dass an jeder Schule mit mindestens vier Vollzeitlehrkräften ein Schulvorstand zu bilden ist.

Der Schulvorstand setzt sich zusammen aus der Schulleitung, Lehrer bzw. Pädagogische Mitarbeiter, Vertreter der Eltern sowie einem Vertreter der Stadt Wolfsburg.

Eine wichtige Aufgabe des Schulvorstandes ist die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Der Schulvorstand entscheidet u. a. über

  • den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel,

  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen,

  • Schulpartnerschaften,

  • die Ausgestaltung der Stundentafel,

  • Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen,

  • für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und

  • für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG .

Der Schulvorstand legt somit wesentliche Eckpunkte der Arbeit an der Schule fest.

Informationen und Gesetze zum Schulvorstand sind u. a. auf der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums unter www.mk.niedersachsen.de zu finden.

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