Seit dem Schuljahr 2022/23 gibt es die Möglichkeit, Kontakt zu unserer Beratungslehrerin aufzunhemen.
Grundsätzlich soll die Beratungsarbeit der Beratungslehrkraft auf 4 Prinzipien beruhen:
Freiwilligkeit: Die Beratung muss freiwillig von den Betroffenen eingefordert werden, denn wer nichts ändern will, wird seinen Problemen treu bleiben. Erzwungene Beratung führt nicht zum Erfolg.
Vertraulichkeit: Eltern, Schüler:innen und Lehrkräfte müssen sich des Vertrauens der Beratungslehrkraft sicher sein können.
Unabhängigkeit: Die Beratung ist funktionell unabhängig und erfolgt ohne Weisung. Die Umsetzung ist Sache des/der Ratsuchenden, der/die die Verantwortung trägt.
Verantwortlichkeit: Die Aufgabenfelder der beratenden Beteiligten sind klar definiert, wobei jede:r Beratende für seinen/ihren Bereich verantwortlich ist. Verantwortung kann nicht delegiert werden.
Beratung durch die Beratungslehrkraft
- psychologische und pädagogische Fragestellungen
- Einzelfallhilfe bei Lern- und Verhaltensschwierigkeiten der Schüler:innen
- Durchführung von speziellen Programmen
- Hilfestellung bei Schwierigkeiten innerhalb einer Klasse
- Auffälligkeiten und Diskrepanz zwischen Eignung und Schulleistung
- stellt den Kontakt zur Schulpsychologie her
- von Kolleg:innen
- von Schulleitung und Lehrkräften
- von Erzieher:innen
- von Eltern
- im Allgemeinen
- der zukünftigen Einschulungskinder
- in Bezug auf die weiterführenden Schulen (Schullaufbahnberatung)
- bei Fragen und Anliegen zum Thema Inklusion an unserer Schule