Aufgaben

Seit dem Schuljahr 2022/23 gibt es die Möglichkeit, Kontakt zu unserer Beratungslehrerin aufzunhemen. 



Grundsätzlich soll die Beratungsarbeit der Beratungslehrkraft auf 4 Prinzipien beruhen:

Freiwilligkeit: Die Beratung muss freiwillig von den Betroffenen eingefordert werden, denn wer nichts ändern will, wird seinen Problemen treu bleiben. Erzwungene Beratung führt nicht zum Erfolg.

Vertraulichkeit: Eltern, Schüler:innen und Lehrkräfte müssen sich des Vertrauens der Beratungslehrkraft sicher sein können. 

Unabhängigkeit: Die Beratung ist funktionell unabhängig und erfolgt ohne Weisung. Die Umsetzung ist Sache des/der Ratsuchenden, der/die die Verantwortung trägt. 

Verantwortlichkeit: Die Aufgabenfelder der beratenden Beteiligten sind klar definiert, wobei jede:r Beratende für seinen/ihren Bereich verantwortlich ist. Verantwortung kann nicht delegiert werden. 

 

Beratung durch die Beratungslehrkraft

  • psychologische und pädagogische Fragestellungen
  • Einzelfallhilfe bei Lern- und Verhaltensschwierigkeiten der Schüler:innen
  • Durchführung von speziellen Programmen 
  • Hilfestellung bei Schwierigkeiten innerhalb einer Klasse 
  • Auffälligkeiten und Diskrepanz zwischen Eignung und Schulleistung
  • stellt den Kontakt zur Schulpsychologie her
  • von Kolleg:innen
  • von Schulleitung und Lehrkräften
  • von Erzieher:innen 
  • von Eltern 
    • im Allgemeinen 
    • der zukünftigen Einschulungskinder
    • in Bezug auf die weiterführenden Schulen (Schullaufbahnberatung)
    • bei Fragen und Anliegen zum Thema Inklusion an unserer Schule