Impressum und Datenschutz

Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gem. Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Verantwortliche Stelle

Grundschule Ehmen-Mörse

Standort Ehmen:

Mörser Straße 50

38442 Wolfsburg

Telefon: 05362-967020

E-Mail: marion.klages-celik@schule-nds.de

Standort Mörse:

An der Lehmkuhle 11

38442 Wolfsburg

Telefon: 05361-774075

Datenschutzbeauftragter

Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der Schule lauten:

Lilian Pelz

Mörser Straße 50

38442 Wolfsburg

E-Mail: lilian.pelz@schule-nds.de

Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Erfüllung des Bildungsauftrags oder der Fürsorgeaufgaben, zur Erziehung oder Förderung der Schülerinnen und Schüler oder zur Erforschung oder Entwicklung der Schulqualität oder zur Erfüllung von Aufgaben der Schulaufsicht verarbeitet, soweit dies erforderlich ist. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-5 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Ohne eine rechtliche Grundlage ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn in die Verarbeitung eingewilligt wird. Besonders sensible personenbezogene Daten werden gemäß § 31 Abs. 10 NSchG verarbeitet.

Übermittlungen personenbezogener Daten

Wenn eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler die Schule innerhalb Niedersachsens wechselt, werden gem. § 31 Abs. 7 NSchG Daten von der abgebenden Schule an die aufnehmende Schule zum Zweck der Überwachung der Einhaltung der Schulpflicht übermittelt.

 

  • Bei einem Schulwechsel werden die personenbezogenen Daten der Kategorien Schülerstammdaten und Leistungsdaten an die aufnehmende Schule übermittelt. Von den Zeugnissen wird das letzte Jahreszeugnis an die aufnehmende Schule übermittelt.
  • Ferner wird die Information, dass Masernschutz vorliegt, bei einem Schulwechsel an die aufnehmende Schule zur Überwachung der Einhaltung der Impfpflicht übermittelt.
  • Sofern nach dem Schulwechsel ggf. auch weiterhin ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht, werden das letzte Fördergutachten, das letzte Protokoll der Förderkommission und der letzte Bescheid des Regionalen Landesamts für Schule und Bildung, in dem ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt ist, an die aufnehmende Schule übermittelt.

Die jeweils erforderlichen personenbezogenen Daten der Schülerin oder des Schülers und der Erziehungsberechtigten können von der Schule an folgende Empfänger weitergegeben werden:

  • im Falle einer Schulpflichtverletzung an den Geschäftsbereich Schule der Stadt Wolfsburg, der die Daten ggf. an den Geschäftsbereich Jugend sowie bei Nichtzahlung des festgesetzten Bußgelds an das Amtsgericht gemäß §§ 49a, 98 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) weitergibt
  • im Rahmen der Anmeldung zur Schulverpflegung an Grundschulen, die am Verpflegungskonzept der Stadt Wolfsburg teilnehmen, an den Geschäftsbereich Schule zum Zwecke der ordnungsgemäßen Durchführung der Schulverpflegung nach § 17 Abs. 4 der Satzung der Stadt Wolfsburg über die Teilnahme an der Schulverpflegung sowie die Erhebung von Gebühren
  • an das Gesundheitsamt zum Zwecke der Durchführung der Schuleingangsuntersuchung und der schulzahnärztlichen Untersuchung nach § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 NSchG i.V.m. § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD)
  • an das Gesundheitsamt gemäß § 20 Abs. 9 S. 4 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), wenn ein Nachweis zum Impfschutz gegen Masern nicht fristgerecht vorgelegt wird und ein Schulausschluss aufgrund der gesetzlichen Schulpflicht nicht möglich ist
  • an den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover/ die Landesunfallkasse Niedersachsen  im Falle eines Unfalls einer Schülerin oder eines Schülers während der Schulzeit gemäß § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 NSchG
  • im Falle einer Kindeswohlgefährdung an den Geschäftsbereich Jugend der Stadt Wolfsburg
  • an die Polizei im Falle einer polizeilichen Ermittlung und Vorlage einer Anzeige gegen eine Schülerin oder einen Schüler zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gemäß § 31 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 NSchG i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG)
  • im Falle von Problemen bei der Schulverwaltungs-Software SibankPLUS an den Geschäftsbereich Schule und ggf. an den Geschäftsbereich IT der Stadt Wolfsburg

An das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig werden größtenteils anonymisierte Daten zu statistischen Zwecken gem. § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 i.V.m. § 119 NSchG übermittelt. In Einzelfällen werden Vorgänge mit personenbezogenen Daten dorthin gegeben:

  • im Falle von Ordnungsmaßnahmen (Überweisung an eine andere Schule, Verweisung von der Schule oder Verweisung von allen Schulen) zur Genehmigung nach § 61 Abs. 7 NSchG
  • sowie zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs nach § 4 Abs. 2 NSchG und § 4 der Verordnung des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung vom 22.01.2013 (Nds. GVBl. Nr. 2/2013 S. 23; SVBl. 2/2013 S. 67)

 

Für Planungszwecke des Schulträgers und für Zwecke der Schulverwaltung (§ 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und § 30 NSchG) wird ein Teil der Daten von Schülerinnen und Schülern pseudonymisiert an den Geschäftsbereich Schule übermittelt. Die Weiterverarbeitung erfolgt vollständig anonymisiert.

Zudem erhalten pädagogische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des jeweiligen Trägers der Ganztagsschule Zugriff auf die erforderlichen Daten, um den Bildungsauftrag zu erfüllen und Fürsorgeaufgaben wahrzunehmen. Ebenso erhalten ggf. vom Träger der Ganztagsschule beauftragte Anbieter von Arbeitsgemeinschaften Daten.

Auftragsverarbeitung

Um die Nutzung der vom Schulträger bereitgestellten IT-Dienste zur schulinternen Organisation und Kooperation sowie als pädagogische Lernplattform zu ermöglichen, werden Ihre Daten aufgrund von § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 NSchG durch den Schulträger – Abteilung IT in Schule des Geschäftsbereichs Schule der Stadt Wolfsburg – zur Wartung und Pflege sowie Administration der IT-Systeme in den und für die Schulen verarbeitet.

Folgende IT-Dienstleister verarbeiten auf Grundlage von schriftlichen Verträgen als Auftragsverarbeiter weisungsgebunden personenbezogene Daten im Auftrag des Schulträgers:

 

  • AixConcept GmbH im Rahmen der Nutzung des Schulservers MNSpro.
  • EduXpert by Compustore KG zum Einbinden und Administrieren der persönlichen mobilen digitalen Geräte in die bzw. der Mobilgeräteverwaltung der Abteilung IT in Schule des Geschäftsbereichs Schule.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Im Schulbereich ist für die Speicherdauer der Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen; Löschung personenbezogener Daten (RdErl. d. MK v. 29.05.2020 – 15-05410/1.2 (Nds. MBl. Nr. 32/2020 S. 696) – VORIS 22560 – Im Einvernehmen mit der StK und dem MI –) maßgebend.

Ihre Datenschutzrechte  

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft (Art.15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Art.17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)

Diese Rechte können Sie gegenüber der Schule geltend machen.

Daneben steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. Die Anschrift lautet: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Hausanschrift: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, Postanschrift: Postfach 221, 30002 Hannover, E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de.