Schulordnung

Zu unserer Schule gehören viele Menschen, die hier lernen, arbeiten und sich wohl fühlen sollen. Um das zu erreichen müssen wir alle die Verantwortung für unser Handeln übernehmen und uns an die vereinbarten Regeln halten.
Diese Regeln gelten für beide Standorte der Schule und sind sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag einzuhalten.

 

1. Der Umgang miteinander

    Wir behandeln die anderen so, wie wir selbst behandelt werden möchten!

  • Ich bin freundlich, höflich und begegne allen mit Respekt und Achtung.
  • Ich lache niemanden aus und mache mich über niemanden lustig.
  • Ich beleidige, bedrohe und verletze niemanden mit Worten, Gesten oder Taten.
  • Ich nehme niemandem etwas weg.
  • Ich stehe Schwächeren bei und hole Hilfe, wenn ich Gewalt beobachte.

2. Die Zusammenarbeit beim Lernen im Unterricht

    Jeder ist für das Gelingen des Unterrichts mitverantwortlich.

  • Ich bin pünktlich und halte mich an die Unterrichtszeiten.
  • Ich habe alle Schulsachen dabei, die ich für den Unterricht benötige.
  • Ich gehe sorgfältig mit den Schulbüchern und den Arbeitsmaterialien um.
  • Ich bin ruhig, höre aufmerksam zu und arbeite aktiv mit.
  • Ich störe die anderen Kinder nicht beim Lernen.
  • Ich beachte die Gesprächsregeln und die Klassenordnung.

 

3. Das Verhalten im Schulgebäude,in den Pausenzeiten und auf dem Schulhof

    Pausen sind wichtige Erholungszeiten beim Lernen in der Schule.

  • Ich bringe zur Frühstückspause ein gesundes Frühstück und
    ausreichend Trinken mit.
  • Ich vermeide unnötigen Lärm im Schulgebäude.
  • Ich gehe langsam auf den Fluren und renne und tobe nicht im Schulgebäude.
  • Ich bleibe in den kleinen Pausen und in der Regenpause in meiner Klasse und beschäftige mich ruhig und leise.
  • Ich gehe in den großen Pausen zum Spielen auf den Schulhof.
  • Ich führe nur solche Pausenspiele durch, bei denen niemand verletzt wird
    und ärgere niemanden beim Spielen.
  • Ich werfe nicht mit Schneebällen, Sand oder anderen Gegenständen.
  • Ich beachte das Fußballspielverbot auf dem Schulhof in der Zeit
    von 8:00 Uhr bis 12:15 Uhr.
  • Ich turne nicht an den Fahrradständern und fasse die Fahrräder nicht an.
  • Ich spiele nicht in den Blumenbeeten, breche keine Zweige von Bäumen oder Büschen ab und lasse die Pflanzen in Ruhe wachsen.
  • Ich verlasse auf keinen Fall das Schulgelände.

 

4. Der Umgang mit Sachen und Gegenständen

    Ich gehe sorgsam mit meinen persönlichen Sachen und dem Eigentum anderer um.

  • Ich bringe keine Gegenstände mit zur Schule, die andere gefährden oder
    verletzen können. Dazu gehören Feuerzeug, Streichhölzer, Feuerwerkskörper, Messer und andere Waffen.
  • Ich bringe kein Spielzeuge, Sammelkarten oder elektronische Spielgeräte
     mit zur Schule.
  • Ich weiß, dass die Schule für verloren gegangene Wertsachen keine Haftung übernimmt und lasse sie deshalb besser zu Hause.
  • Ich beachte die Hausschuhpflicht in den Klassenräumen und stelle meine Schuhe ordentlich in die Schuhregale.
  • Ich hänge meine Sachen (Jacke, Mütze, Schal oder Turnbeutel) an die Kleiderhaken der Garderobe und lasse meine Sachen nicht auf dem Fußboden liegen.
  • Ich werfe meinen Müll nicht achtlos auf den Boden, sondern in den Mülleimer.
  • Ich achte in den Toiletten aus hygienischen Gründen besonders auf die Sauberkeit, wasche mir die Hände, gehe sparsam mit dem Handtuchpapier um und stecke
    keine Toilettenpapierrollen in die Toiletten.

 

5.  Smart-Uhren, Handys, Fotografieren und Tonaufzeichnungen

  • Smart-Uhren mit Abhörfunktion (Babyphonefunktion bzw. Monitorfunktion) sind in der Schule verboten. Das Tragen dieser Uhren wird zur polizeilichen Anzeige gebracht.
  • Smart-Uhren sind in der Schule verboten. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit der Klassenlehrerin mit zur Schule gebracht werden.
    In diesem Fall stellen die Eltern sicher, dass ihre Kinder nur die Zeitfunktion nutzen können.
  • Handys sind in der Schule verboten. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit der Klassenlehrerin mit zur Schule gebracht werden.  Im Unterricht, während der VGS, der GTS und in den Pausen bleiben sie ausgeschaltet.
  • Das Fotografieren in der Schule unterliegt strengen Vorschriften und ist nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache mit den Lehrkräften erlaubt.
  • Tonaufzeichnungen in der Schule unterliegen strengen Vorschriften und sind nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache mit den Lehrkräften erlaubt.

 

6. Das Verhalten auf dem Schulweg

  • Ich gehe pünktlich von zu Hause los und nehme den vereinbarten Schulweg.
  • Ich halte mich an die Straßenverkehrsregeln und ärgere und schubse niemanden.
  • Ich fahre erst nach bestandener Fahrradprüfung in der 4. Klasse mit einem Fahrrad zur Schule. Ich trage dabei einen Helm und mein Fahrrad ist verkehrssicher.
  • Falls ich mit einem Roller zur Schule komme, trage ich dabei einen Helm und mein Roller ist verkehrssicher.

 

Ein Wort an die Eltern: Wenn Ihr Kind in der 1., 2. oder 3. Klasse ist, soll es aus Sicherheitserwägungen und Anraten der Verkehrswacht noch nicht mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Ihr Kind darf mit einem verkehrssicheren Fahrrad oder Roller zur Schule kommen, wenn SIE Ihr Kind für verkehrstüchtig genug halten. Die ersten Fahrten sollten begleitet oder genügend trainiert sein.

7. Was passiert bei Regelverletzungen?

Du bist für dein Verhalten verantwortlich.
Verhalten sich andere falsch, musst du das nicht auch tun.
Achte darauf, dass du dich an die Regeln unserer Schule hältst.
Sollte dir das nicht gelingen, wirst du für dein Fehlverhalten verantwortlich gemacht.

 

  • Manches kannst du wieder gutmachen, indem du dich entschuldigst, zerstörte Dinge wieder reparierst oder neu kaufst.
  • Bei wiederholten oder schweren Regelverletzungen musst du auch mit
    einem Spiel- oder Pausenverbot,
    Diensten für die Allgemeinheit,
    einem erzieherischen Gespräch,
    einem schriftlichen Tadel oder
    einem Ausschluss für besondere schulische Veranstaltungen rechnen.
  • Bei noch schwerwiegenderen Regelverletzungen gelten die Ordnungsmaßnahmen laut Niedersächsischem Schulgesetz § 63.

 

Die Regeln der Schulordnung sind an unserer Schule so wichtig, dass ich sie am Anfang eines jeden Schuljahres mit meiner Klassenlehrerin und mit meinen Eltern bespreche und unterschreibe. Damit zeige ich, dass ich die Schulregeln anerkenne und ich mich daran halten will.

Beschluss der Gesamtkonferenz vom 24.10.2019