Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt

Einleitung
Angesichts der Tatsache, dass eine große Zahl von Mädchen und Jungen über alle Altersgruppen hinweg zum Opfer von sexualisierter Gewalt wird und die meisten von ihnen auch Schülerinnen und Schüler sind, sind wir uns als Grundschule unserer besonderen Verantwortung für Prävention und Intervention bewusst.
An der Grundschule Ehmen – Mörse wird jede Form von Ausgrenzung und Gewalt gegenüber Schülerinnen und Schülern geächtet – auch sexuelle Gewalt. Um diesem Ziel näher zu kommen, orientieren wir uns im Schulalltag an einem Schutzkonzept zur Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt und übernehmen damit gemeinsam als Schulgemeinschaft Verantwortung für den Kinderschutz. Mit unserem Schutzkonzept wollen wir dafür sorgen, dass Missbrauch hier keinen Raum erhält und Schülerinnen und Schüler, die von Missbrauch betroffen waren oder sind, Hilfe
finden.
Es soll dafür Sorge tragen, dass unsere Schule nicht zu einem Tatort wird und Kinder hier keine sexuelle Gewalt durch Erwachsene oder andere Kinder erleben. Zum anderen wollen wir ein Kompetenzort sein, an dem Kinder, die innerhalb oder außerhalb der Schule von sexueller Gewalt bedroht oder betroffen sind, Hilfe und Unterstützung finden, um die Gewalt zu beenden und verarbeiten zu können. Im Zuge der Erstellung unseres Schutzkonzeptes haben wir unser Leitbild angepasst:

  • Wir achten unsere Grenzen, helfen und schützen uns gegenseitig.
  • Wir achten und leben unser Schutzkonzept gegen sexuellen Missbrauch.

… und unsere Schulordnung ergänzt:

  • Ich achte die Grenzen anderer und beleidige, bedrohe und verletze niemanden mit Worten, Gesten oder Taten.
  • Ich stehe Schwächeren bei und hole Hilfe, wenn ich Gewalt oder Grenzüberschreitungen beobachte.

Außerdem haben wir in Dienstbesprechungen und Konferenzen auf die Bedeutung unseres Beratungs- und Beschwerdekonzeptes hingewiesen und uns unter Einbeziehung von Fachberatung mit dem Thema „sexueller Missbrauch“ auseinandergesetzt. Unser Schutzkonzept hat die Aufgabe, Handlungsspielräume von Täterinnen und Tätern einzuschränken und für alle Handlungssicherheit zu schaffen.

Verhaltenskodex
Vertrauen und Nähe gehören zur pädagogischen Beziehung aller in Schule Tätigen. Lehrkräfte stehen zudem durch die Leistungsbewertung in einer besonderen Machtposition gegenüber den Kindern. Damit diese Basis nicht für (sexualisierte) Gewalt und ihreVorbereitung genutzt werden kann, einigen wir uns auf verbindliche Regeln für bestimmteSituationen. Der folgende Verhaltenskodex ist nicht als abschließend zu verstehen. JederPädagoge und jede Pädagogin bleibt dafür verantwortlich, das Verhältnis von Nähe und Distanz zu Schülerinnen und Schülern angemessen zu gestalten.

Ampel – Was ist ok, was nicht?

Grün: Dieses Verhalten ist in Ordnung

  • Lob für sachgerechte Leistungen, Trost mit Worten, Mut zusprechen
  • situationsbezogener und von Kindern initiierter Körperkontakt (kurze Umarmung,
    Schultertätscheln,…)
  • Hilfestellung im Sportunterricht: „Sandwichgriff“ oder nach Absprache
  • Spitznamen in Absprache mit den Kindern
  • Einfordern der Regeleinhaltung, Stimme erheben (nur an ganze Gruppe)
    1. Hilfe leisten
  • professioneller situationsangemessener Dress-Code
  • bei Konflikten Bedürfnisse von Kindern berücksichtigen
  • Geschenke von Gruppe anlassbezogen max. 10,00 € (bei mehr Geld Transparenz
    schaffen durch Selbsteintrag in Personalakte), Selbstgebasteltes von Kindern
    annehmen
  • bei Grenzverletzung realistische Sanktionen, fair und situationsangemessen
  • Beachtung der Intimsphäre, z. B. auf Klassenfahrt Schlafräume nicht ohne Anklopfen
    betreten, Toiletten nicht ohne Ankündigung betreten
  • Handy im Unterricht in wichtigen Ausnahmefällen und für unterrichtliche Zwecke, die
    vorher mit den Kindern kommuniziert worden

Orange: Dieses Verhalten wird kritisch gesehen

  • Kinder zur Begrüßung umarmen
  • Umkleidekabinen und Toiletten ohne Ankündigung betreten
  • nach Aufforderung des Kindes beim An- und Ausziehen helfen
  • Geschenke annehmen
  • Geschenke an einzelnes Kind machen
  • Anschreien einzelner Kinder aber auch einer Gruppe
  • Kind vor die Tür schicken (Achtung Aufsichtspflicht!)
  • professionelle Kleidung, dem Anlass und der Temperatur entsprechend freizügig
    (Tanktop, tiefer Ausschnitt…)
  • Handy für private Notfälle im Unterricht oder in Betreuungs- und Aufsichtsphasen
  • leichte Formen einer physischen und psychischen Erziehungsgewalt (erzieherisch
    motiviert, einmalig bis sehr selten): kurzzeitiges Festhalten, laut werden, räumlich
    von anderen Kindern kurzzeitig trennen
  • leicht körperliches Eingreifen in Spannungsverhältnisse von Kindern
  • anlassbezogene Berührung, z. B. bei Verdacht auf Verletzung
  • unterrichtsbezogene Aufforderung zum Mitbringen privater Fotos
  • Ton- und Bildmitschnitte mit Einverständnis für Unterricht und Benotung
  • Stimme erheben einem einzelnen Kind gegenüber

Rot: Dieses Verhalten wird nicht geduldet und muss als gewichtiger Anhaltspunkt für eine
Kindeswohlgefährdung gewertet werden

  • Körperliche Gewalt: schlagen, treten, kratzen, beißen, kneifen, boxen…
  • abwertende oder sexistische Bemerkungen
  • Berührungen des Intim- und Genitalbereichs
  • zum Trösten ungefragt auf den Schoß nehmen
  • Rock/Kleidung hochheben
  • Beleidigungen, Bloßstellungen, Vorführen und lächerlich machen Kosenamen (Süße/
    Süßer…) für einzelne Kinder
  • Ungleichbehandlungen
  • Anschreien im Zweiergespräch
  • aufreizende Kleidung
  • Noten, Daten und Fotos ohne Erlaubnis an Dritte weitergeben
  • Ton- und Bildmitschnitte ohne Einverständnis
  • nicht allein auf die Toilette der Kinder
  • Handy für private Zwecke im Unterricht nutzen
  • längerfristiges Trink- und Toilettenverbot erteilen

Belehrung über den Verhaltenskodex
Die Bestätigung zum Erhalt der Belehrung (siehe Anhang) ist von allen an unserer Schule tätigen Erwachsenen zu unterschreiben. Sie leitet sich aus folgenden Verhaltensregeln ab:
Nähe und Distanz
In der Arbeit mit Kindern ist ein adäquates Verhältnis von Nähe und Distanz erforderlich.
Gegenseitige Wertschätzung und Respekt sind die Basis für die angemessene
professionelle Distanz, die emotionale Abhängigkeiten vermindert.
Körperkontakt
Körperliche Berührungen sollen zurückhaltend und nur im erforderlichen Umfang erfolgen.
Der Wille der Schutzbefohlenen ist zu respektieren.
Sprache und Wortwahl
Durch (z.B. sexualisierte) Sprache und Wortwahl können Menschen verletzt und
gedemütigt werden, deshalb müssen diese dem Arbeitsauftrag, der Zielgruppe und deren
Bedürfnissen entsprechen.
Beachtung der Intimsphäre
Den Schutz der Intimsphäre gilt es zu achten. Veranstaltungen mit Übernachtungen sind
besondere Herausforderungen, bei denen sich alle Begleitpersonen der damit
verbundenen Verantwortung bewusst sein müssen.
Geschenke
Geschenke und Bevorzugungen gehören nicht zu den gewünschten pädagogischen Maßnahmen, weil sie emotionale Abhängigkeiten fördern. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen den Umgang mit Geschenken kritisch reflektieren und transparent handhaben.
Umgang und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
Die Auswahl von Fotos, Filmen, Spielen und Materialien muss sorgsam getroffen werden.
Sie muss pädagogisch sinnvoll und altersangemessen getroffen werden.
Erzieherische Maßnahmen
Sie müssen so gestaltet sein, dass sie die persönlichen Grenzen von Schutzbefohlenen nicht überschreiten. Es ist dauerhaft darauf zu achten, dass sie im direkten Bezug zum Fehlverhalten stehen, angemessen, konsequent und für die Betroffenen plausibel sind.

Quellen:
Handreichung für die Schulpraxis, Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen in niedersächsischen Schulen
Handreichung zum Rahmenkonzept Kinderschutz für die Grundschulen der Stadt Wolfsburg

Schutzkonzept als pdf zum Download

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