
Information zu Ausnahmeregelungen bei vorzeitiger Beendigung des Schultages
Mit der Anmeldung Ihres Kindes für das Ganztagsschulangebot an einer Wolfsburger Grundschule haben Sie eine verbindliche Zeit vereinbart, zu der Ihr Kind abgeholt wird / den Schultag beendet.
Auch am Nachmittag gelten dieselben Regelungen zur Schulpflicht wie am Vormittag. Wenn Ihr Kind krank ist und deswegen die Schule nicht besuchen kann und/oder wegen einer akuten Erkrankung einen Arzttermin hat, melden Sie Ihr Kind auf dem in der Schule üblichen Weg krank.
Wenn Sie Ihr Kind aus einem anderen wichtigen Grund früher abholen müssen, stellen Sie einen Antrag auf vorzeitiges Beenden des Schulalltages. Das Formular erhalten Sie im Sekretariat der Schule und bei der Ganztagskoordinatorin.
(und hier im Anhang)
Ausnahmen von der Schulpflicht sind nur in wenigen Fällen möglich. Dazu zählen besondere Ereignisse in der Familie oder Therapietermine.
Sie können mit dem Formular für den Nachmittag nur einen früheren Schulschluss zu vollen Stunden, also um 13:00 Uhr bzw. nach Unterrichtsschluss oder um 14:00 oder 15:00 Uhr beantragen. Andere Zeiten sind nicht möglich.
Für die Prüfung Ihres Antrags gelten allgemeine Grundsätze. Dennoch handelt es sich um eine Prüfung Ihres besonderen Einzelfalls. Daher kann Ihnen eine Entscheidung in den meisten Fällen nicht sofort mitgeteilt werden. Sie werden aber so schnell wie möglich informiert. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Ihr Antrag rechtzeitig bei uns eingeht.
Eine Ausnahmegenehmigung kann längstens für ein Schulhalbjahr erteilt werden. Wenn eine längere Ausnahmeregelung erforderlich ist, stellen Sie den Antrag für ein weiteres Schulhalbjahr erneut.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner*innen in der Schule oder unter ganztag@stadt.wolfsburg.de an den Geschäftsbereichs Schule der Stadt Wolfsburg.