Verhalten im Brandfall

(Alarmierung und Evakuierung)

  1. Bricht ein Feuer aus, dann ist sofort die Schulleiterin, Frau Klages-Celik oder die Konrektorin, Frau Ullrich, die Koordinatorin, Frau Voigt, oder der Hausmeister, Herr Janzen, bzw. die Hausmeisterin, Frau Kremin, zu informieren. Diese Personen lösen dann den Feueralarm aus und melden den Brand der Feuerwehr (Notruf 0-112). Im Notfall ist jede/r Lehrer/in / Mitarbeiter/in verpflichtet, Alarm auszulösen.
  2. Das Ertönen eines Dauertones der Schulklingel bedeutet Alarm. Im Alarmfall müssen alle Schüler das Schulgebäude unter Führung durch die Lehrkraft / Mitarbeiter/in auf dem vorgegebenen Flucht- und Rettungsweg verlassen (Aushang in den Fluren).
  3. Die Lehrkräfte / Mitarbeiter/innen achten auf Vollständigkeit der Klasse / der Gruppe (Klassenbuch / Listen mitnehmen) und sorgen dafür, dass niemand zurückbleibt und alle Schüler die Räume ruhig, zügig und geordnet verlassen. Nicht rennen und nicht bummeln. Panik vermeiden.
  4. Auf verletzte / behinderte Schüler ist besondere Rücksicht zu nehmen.
  5. Die Lehrkräfte / Mitarbeiter/innen überzeugen sich beim Verlassen der Schulräume, dass niemand zurückgeblieben ist (Toiletten, Nebenräume) und verlassen als letzter die Klasse / Schule.
  6. Wenn der Fluchtweg durch Rauch oder Feuer versperrt ist, bleiben die Schüler mit den Lehrkräften / Mitarbeiter/innen in den Klassenräumen oder suchen einen ungefährlichen Raum auf. Die Türen sind zu schließen.
  7. Im Untergeschoss wird dann der Klassenraum durch das Fluchtfenster verlassen. Im Obergeschoss muss die Klasse sich am Fenster bemerkbar machen und auf Rettungsmaßnahmen durch die Feuerwehr warten.
  8. Schüler oder Schülergruppen ohne direkte Aufsicht (z. B. bei Gruppenarbeit, in Pausen, beim Toilettengang, Nachmittagsangebote) sind von den Lehrkräften / Mitarbeiter/innen einer benachbarten Klasse / Gruppe mit zu betreuen bzw. schließen sich einer anderen Klasse / Gruppe an, verlassen das Schulgebäude und finden sich klassen- bzw. gruppenweise am Sammelplatz ein.
  9. Am Sammelplatz des jeweiligen Standortes überprüfen die Lehrkräfte die Vollständigkeit ihrer Klasse / Gruppe und melden dies oder fehlende Schüler schnellstens der Schulleiterin, der Konrektorin oder der Koordinatorin.
  10. Während des gesamten Alarms bleibt die Klasse / Gruppe zusammen. Der Alarm ist erst beendet, wenn dies die Schulleitung, Konrektorin oder Koordinatorin bekannt gibt.
  11. Lehrkräfte, die keinen Unterricht haben, stellen sich für Sonderaufgaben zur Verfügung bzw. helfen bei der Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung.
  12. Die Schulleiterin, die Konrektorin, die Koordinatorin oder der/die Hausmeister/-in überprüfen die vollständige Räumung des Gebäudes und weisen die Feuerwehr ein.
  13. Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung und der Bergung von persönlichen Dingen.
  14. Türen und Fenster werden geschlossen, damit sich Brandrauch nicht ausbreitet. Die Türen dürfen aber nicht abgeschlossen werden.

M. Klages-Celik / Dezember 2022