Beratungskonzept und -netzwerk der Grundschule Ehmen-Mörse
Beratung ist ein wichtiger Bestandteil des Schulprogramms und trägt zur Sicherung und Entwicklung von Schulqualität bei. Grundsätzlich haben alle Lehrkräfte eine Beratungspflicht.
Neben der Beratung der Schüler hat der enge Kontakt zu den Eltern unserer Schüler einen besonders hohen Stellenwert. Häufige Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen führen zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternschaft.
Die Beratung erfolgt nach Terminabsprache, in einem abgesprochenem Zeitrahmen. Sie sollte im Dialog und in einer Atmosphäre der gegenseitigen Wertschätzung geschehen Die Beratung an der Grundschule Ehmen-Mörse erfolgt durch die Klassenlehrerin, Förderschullehrerin, Fachlehrerin, Schulleitung, Beratungslehrerin, Fachkonferenzleiterinnen, Schulsozialarbeiterin, dem Personalrat und/oder externen Beratungsstellen.
Neben der planmäßigen Beratung auf Elternabenden, im Klassenelternrat, an den Elternsprechtagen und an den Informationsveranstaltungen, können die Eltern zudem außerplanmäßige Beratung in Anspruch nehmen. Die Lehrkräfte bieten wöchentlich fest terminierte Sprechstunden an. Die Beratung kann auf Wunsch auch telefonisch erfolgen.
Die Schulleitung achtet darauf, dass die verbindlich vorgeschriebenen Beratungstermine eingehalten werden.
Nach Bedarf bietet die Schulsozialarbeiterin ebenfalls Beratungsgespräche für die Eltern, Schüler, Lehrerschaft sowie pädagogischen Mitarbeiter an. Die Schulsozialarbeiterin hat Qualifikationen als systemische pädagogische Familientherapeutin sowie in der systemischen Beratung und dem systemischen Coaching. Die Beratung erfolgt auf
Grundlage einer systemischen Haltung und anhand systemischer Methoden. Somit wird eine wertfreie und absichtslose Haltung eingenommen. Das bedeutet, dass der Berater keine Lösungen vorgibt. Die Hauptaufgabe ist es zu beobachten und Dementsprechendes zurück zu melden.
Bei den Erziehungsmethoden werden u.a. Inhalte des Konzepts des STEP Elterntrainings vermittelt.
Die Schulsozialarbeiterin unterliegt der Schweigepflicht.
Die Beratung erfolgt von folgenden Professionen u.a. in den genannten Bereichen:
Beratung durch die Klassenlehrerinnen:
- Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung in den einzelnen Fächern
- Ziele, Inhalte und Methoden des Unterrichts, Material
- Lernentwicklung und Leistungsstand
- Arbeits- und Sozialverhalten
- Förder- und Fordermöglichkeiten
- Klassensituation, Klassenregeln, Rituale, Entschuldigungen, Beurlaubungen, Erkrankungen, Notfallsituationen usw.
- Klassenveranstaltungen (Klassenfahrt, Klassenfeste, Unterrichtsgänge usw.)
- Schullaufbahnempfehlung und Schullaufbahnberatung
Beratung durch die Fachlehrerin
- Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung in den einzelnen Fächern
- Ziele, Inhalte und Methoden des Unterrichts, Material
- Lernentwicklung und Leistungsstand
- Arbeits- und Sozialverhalten
- Förder- und Fordermöglichkeiten
Beratung durch die Förderschullehrerin
- Feststellung des Sprachstandes vor der Einschulung
- Zurückstellung vom Schulbesuch (SKG, Sprachheilkindergarten, Heilpädagogischer Kindergarten o.a.)
- Lernentwicklung und Leistungsstand
- Arbeits- und Sozialverhalten
- Förder- und Fordermöglichkeiten
- Sonderpädagogischer Förderbedarf
- Beratung der Klassenlehrerinnen und Fachlehrerinnen – auch in Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen
- LRS, ADS, ADHS, Dyskalkulie, Wahrnehmungs- und Konzentrationsprobleme, Motivationsverlust, Schulangst
- Besondere Begabung bzw. Hochbegabung
- Beratung bei Erziehungsproblemen
Beratung durch die Schulleiterin
- Schulrechtliche Angelegenheiten (Entschuldigungen, Beurlaubungen, Erkrankungen,
Notfallsituationen usw.) und Beschwerden (Einzelfallberatung) - Beratung der Klassenelternschaft (KES), des Schulelternrats (SER), des
Fördervereins, des Schulvorstands (SchV) - Einzelfallberatung und Elterninformationsveranstaltungen im Rahmen der
Einschulung: Schulanmeldung, Sprachstandsfeststellung, Kann-Kinder, Rückstellung
vom Schulbesuch, Schulkindergarten, Sprachheilklasse, Heilpädagogischer
Kindergarten usw. - Sonderpädagogischer Förderbedarf
- Einzelfallberatung und Elterninformationsveranstaltungen im Rahmen
Schullaufbahnempfehlung und des Übergangs zu den weiterführenden Schulen - Beratung aller Lehrkräfte, pädagogischer Mitarbeiter und sonstiger Mitarbeiter
Die Schulleitung kann zudem auch zu den Beratungsgesprächen der Klassenlehrerinnen und der Förderschullehrerin herangezogen werden.
Beratung durch die Beratungslehrkraft
- psychologische und pädagogische Fragestellungen
- Einzelfallhilfe bei Lern- und Verhaltensschwierigkeiten der Schüler:innen
- Durchführung von speziellen Programmen
- Hilfestellung bei Schwierigkeiten innerhalb einer Klasse
- Auffälligkeiten und Diskrepanz zwischen Eignung und Schulleistung
- stellt den Kontakt zur Schulpsychologie her
- Weiterentwicklung eines Förderkonzepts
- von Kolleg:innen
- von Schulleitung und Lehrkräfte
- von Erzieher:innen
- von Eltern
- im Allgemeinen
- der zukünftigen Einschulungskinder
- in Bezug auf die weiterführenden Schulen (Schullaufbahnberatung)
Grundsätzlich beruht die Beratungsarbeit der Beratungslehrkraft auf 4 Prinzipien:
Freiwilligkeit: Die Beratung muss freiwillig von den Betroffenen eingefordert werden, denn wer nichts ändern will, wird seinen Problemen treu bleiben. Erzwungene Beratung führt nicht zum Erfolg.
Vertraulichkeit: Eltern, Schüler:innen und Lehrkräfte müssen sich des Vertrauens der Beratungslehrkraft sicher sein können.
Unabhängigkeit: Die Beratung ist funktionell unabhängig und erfolgt ohne Weisung. Die Umsetzung ist Sache des/der Ratsuchenden, der/die die Verantwortung trägt.
Verantwortlichkeit: Die Aufgabenfelder der beratenden Beteiligten sind klar definiert, wobei jede:r Beratende für seinen/ihren Bereich verantwortlich ist. Verantwortung kann nicht delegiert werden
Beratung durch die Schulsozialarbeiterin
Eltern:
- Erziehungsfragen (Methoden, Haltung)
- Familiäre Krisensituationen
- Sorgen um das eigene Kind
- Vermittlung externer Hilfsangebote,
- Fragen und Anliegen zum Thema Inklusion an unserer Schule.
Schüler:
- Ansprechpartnerin für die Schüler bei Ärger oder Kummer in der Schule, Streit mit Mitschülern
- bei Kummer oder Ärger zu Hause, im Freundeskreis
Lehrer und Pädagogische Mitarbeiter:
- bei Verhaltensauffälligkeiten des Kindes
- Begleitung und Vorbereitung von Elterngesprächen
- Vermittlung externer Hilfen – Zusammenarbeit mit externen Institutionen
- Einzelfallhilfe
Beratung durch die Fachkonferenzleiterinnen:
- in allen fachdidaktischen und fachspezifischen Fragen
Beratung durch den Personalrat:
- Bei allen Personalfragen
Zusätzlich werden Beobeachtungen der Ganztagsmitarbeiterinnen und der Pädagogischen Mitarbeiterinnen in die Beratung einbezogen.
Mögliche externe und für die Grundschule Ehmen-Mörse relevante Institutionen und deren Beratungsschwerpunkt: (Siehe pdf ab Seite 4:)
Stand: 03/2024, K. Behrens + A. Schmidt